AGB

Allgemeine Liefer-, Leistung- und Verkaufsbedingungen der Firma Kompakt Möbel

Vertragsabschluss

 

Ein Vertrag kommt zustande, wenn

  • er beiderseits unterschrieben wird, oder
  • der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebots) erklärt oder
  • der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt.

Es werden keine mündlichen Bestellungen angenommen. Diese müssen schriftlich erfolgen.

Beim Kauf ist eine Anzahlung in Absprache mit dem Kunden zu leisten und die Restzahlung spätestens bei Lieferung fällig.


Zahlungen / Preise

  1. Unser Fahrpersonal ist verpflichtet, bei Lieferung der Ware die fälligen Beträge zu kassieren bzw. berechtigt sich den Überweisungsträger zeigen zu lassen. Die vereinbarte Kaufsumme ist am Zeitpunkt der Lieferung fällig.
  2. Bei Nichteinhaltung von Nr. 1 ist unser Fahrpersonal berechtigt die bestellte Ware nicht abzuladen.
  3. Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.
  4. Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig.

Änderungsvorbehalt

  1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
  2. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen, ebenso handelsübliche Abweichungen bei Leder und Textilien, insbesondere im Farbton und handelsübliche Abweichungen von Maßdaten bleiben vorbehalten.

Lieferfrist

  1. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf - zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
  2. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.
  3. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt.

Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
  2. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
  3. Im Fall der Nichteinhaltung der in Ziffer 2 festgelegten Verpflichtung des Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

Rücktritt

Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegt, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat.


Gewährleistung

  1. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu.
  2. Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
  3. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z. B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
  4. Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung; die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Rechnungsdatum.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist das Amtsgericht Herford.
  2. Für alle sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Verpflichtungen, gilt als Gerichtsstand ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes, das Amtsgericht Herford, soweit das AGB-Gesetz eine Vereinbarung zulässt.